Spendenbescheinigung in Deutschland: die wichtigsten Regeln
Spendenbescheinigung in Deutschland: Sonderausgabenabzug bis 20 Prozent der Einkünfte, Zuwendungsbestätigung und vereinfachter Nachweis bis 300 Euro erklärt.
TL;DR In Deutschland können Spender ihre Spenden an gemeinnützige Körperschaften als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, bis zu 20 Prozent ihres Gesamtbetrags der Einkünfte. Als Nachweis dient in der Regel eine Zuwendungsbestätigung der Organisation. Bis 300 Euro im Jahr reicht oft der Kontoauszug. Wichtig ist, dass deine Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.
Am Giving Tuesday fragen Spender oft, ob sie ihre Spende absetzen können. Wenn du die Antwort kennst, wirkst du verlässlich und vermeidest Rückfragen im Januar. Dieser Artikel erklärt die Grundregeln für Deutschland in einfacher Sprache. Er ersetzt keine Beratung durch das Finanzamt.
Was ist eine Spendenbescheinigung?
Eine Spendenbescheinigung, offiziell Zuwendungsbestätigung genannt, ist der Beleg, den eine gemeinnützige Organisation für eine Spende ausstellt. Der Spender nutzt sie als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, wenn er die Spende steuerlich geltend machen möchte.
Das Gesetz verlangt, dass Spenden an begünstigte Empfänger durch eine Bestätigung nachgewiesen werden. Der Spender darf auf die Richtigkeit der Bestätigung vertrauen, solange er sie nicht durch unlautere Mittel erwirkt hat. Die Regel steht in § 10b des Einkommensteuergesetzes.
Wie viel können Spender von der Steuer absetzen?
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke lassen sich als Sonderausgaben absetzen, bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Alternativ gilt eine Grenze von 4 Promille der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Was darüber liegt, kann in den Folgejahren abgezogen werden.
Wie viel Steuer dabei am Ende gespart wird, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Darüber kannst du als Organisation keine Aussage machen, und das musst du auch nicht.
| Beispiel (hypothetisch) | Gesamtbetrag der Einkünfte | Obergrenze für abziehbare Spenden |
|---|---|---|
| Person A | 30.000 Euro | 6.000 Euro |
| Person B | 50.000 Euro | 10.000 Euro |
| Person C spendet mehr als die Grenze | 40.000 Euro, Spenden 9.000 Euro | 8.000 Euro im Jahr, der Rest wird vorgetragen |
Die Beispiele sind Rechenbeispiele nach § 10b EStG und keine Aussage über eine tatsächliche Steuerersparnis.
Wann reicht der vereinfachte Nachweis bis 300 Euro?
Bei Spenden bis 300 Euro im Jahr genügt unter bestimmten Bedingungen der Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis. Eine eigene Zuwendungsbestätigung ist dann nicht nötig. Der Empfänger muss zum Beispiel eine steuerbefreite Körperschaft sein, und der Zweck sowie die Steuerbefreiung müssen auf dem Beleg stehen.
Die Buchungsbestätigung muss laut § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Name und Konto von Zahler und Empfänger, den Betrag, das Buchungsdatum und den Beleg der Zahlung zeigen. Bei manchen Empfängern muss der Spender zusätzlich den Beleg der Organisation aufbewahren.
- Bis 300 Euro im Jahr: vereinfachter Nachweis möglich
- Über 300 Euro im Jahr: Zuwendungsbestätigung der Organisation
- Belege müssen nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden, sondern aufbewahrt werden
Welche Organisationen dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen?
Zuwendungsbestätigungen dürfen steuerbegünstigte Empfänger ausstellen, vor allem gemeinnützige Körperschaften wie Vereine, Stiftungen oder gGmbHs, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt hat. Ohne diese Anerkennung kann dein Spender seine Spende nicht absetzen.
Prüfe deshalb vor dem Giving Tuesday, ob dein Freistellungsbescheid oder deine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid aktuell ist und ob dein Zweck dort steht. Dein Finanzamt sagt dir, welche Unterlagen gültig sind. Ist deine Organisation nicht anerkannt, versprich keine Bescheinigung.
Welche Angaben gehören in die Zuwendungsbestätigung?
Die Bestätigung folgt einem amtlich vorgeschriebenen Muster. Dazu gehören Name und Anschrift des Spenders, Betrag und Datum der Spende, der steuerbegünstigte Zweck, das Finanzamt und das Datum des Bescheids der Organisation. Wortlaut und Reihenfolge darfst du nicht frei ändern.
- Name und Anschrift des Spenders erfassen
- Betrag und Datum der Spende festhalten
- Prüfen, ob eine Gegenleistung vorlag
- Das amtliche Muster ausfüllen, ohne den Wortlaut zu ändern
- Eine Kopie für deine Unterlagen aufbewahren
Das passende Muster findest du bei deinem Finanzamt oder bei den Finanzbehörden der Länder. Lass dir bei Zweifeln von dort bestätigen, welches Muster für deine Organisation gilt.
Was heißt das für Spenden am Giving Tuesday?
Eine Spende am 1. Dezember 2026 zählt für das Steuerjahr 2026, wenn sie in diesem Jahr bei deiner Organisation eingeht. Viele Spender geben an diesem Tag kleine Beträge. Für sie reicht bis 300 Euro im Jahr oft schon der Kontoauszug, größere Beträge brauchen deine Bestätigung.
Sag das in deiner Kommunikation einfach und ehrlich. Frag bei der Spende nach Name und Anschrift, wenn du Bestätigungen ausstellst, und erkläre, bis wann sie kommen. Mehr zur Planung des Tages findest du im Giving-Tuesday-Überblick und in diesem Artikel zum Spendenziel.
Was kann WeGlow.world, und was nicht?
WeGlow.world behauptet für Deutschland noch keine Funktion für Spendenbescheinigungen. Du erstellst die Zuwendungsbestätigung deshalb nach deinem eigenen Verfahren. Mit WeGlow.world kannst du Spender aber persönlich bedanken und die Spenderdaten für deine Unterlagen im Blick behalten.
- Spendenseite im eigenen Design, einmalig und monatlich, mit Beschreibung pro Betrag
- Dankes-Mail, die automatisch rausgeht, sobald du einen Dankestext ausgefüllt hast
- Spenderdaten, mit denen du deine Bestätigungen vorbereitest
- WeGlow Mail, um Spender zu informieren, mit der Vorname-Variable {{first_name}}
Welche Zahlungsmethoden für Deutschland verfügbar sind, hängt vom Zahlungsanbieter ab, zum Beispiel Mollie oder Stripe. Kreditkarten gehören dazu. Alles Weitere klärst du über das Kontaktformular.
Häufige Fehler vermeiden
Die meisten Probleme lassen sich leicht verhindern: eine Bescheinigung versprechen, obwohl die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt ist, ein veraltetes Muster nutzen oder Spenden mit Gegenleistung wie Eintrittskarten als Spende bestätigen. Ein kurzer Check im Jahr genügt.
- Bescheinigung versprechen, ohne anerkannt zu sein
- Den Wortlaut des Musters verändern
- Name und Anschrift des Spenders nicht erfassen
- Bestätigungen erst Monate später versenden
- Bestätigung ausstellen, obwohl eine Gegenleistung vorlag
Häufige Fragen
Kann man jede Spende in Deutschland absetzen?
Nein, nur Spenden an steuerbegünstigte Empfänger wie gemeinnützige Körperschaften, bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Mit WeGlow.world nimmst du Spenden an, die Frage der Absetzbarkeit hängt aber von deiner Anerkennung ab.
Reicht bei kleinen Spenden der Kontoauszug?
Bis 300 Euro im Jahr ja, wenn die Voraussetzungen von § 50 EStDV erfüllt sind. Mit WeGlow.world kannst du den Spendern trotzdem eine persönliche Dankes-Mail schicken. Prüfe die Details bei deinem Finanzamt.
Muss der Spender die Bescheinigung beim Finanzamt einreichen?
Nein, er muss sie aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Mit WeGlow.world bleibt die Dankes-Mail im Postfach des Spenders, sie ersetzt aber keine Zuwendungsbestätigung.
Stellt WeGlow.world Spendenbescheinigungen für Deutschland aus?
Das behaupten wir für Deutschland noch nicht. Steuerliche Nachweise unterscheiden sich pro Land, und für Deutschland gibt es dafür keine Funktion. Frag über das Kontaktformular nach dem aktuellen Stand.
Was, wenn meine Organisation nicht gemeinnützig ist?
Dann kannst du keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, und Spender können nicht absetzen. Du kannst mit WeGlow.world trotzdem eine Spendenseite einrichten und ehrlich sagen, dass es keine Bescheinigung gibt.
Richte deine Spendenseite vor dem Giving Tuesday ein
Erstelle kostenlos ein Konto bei WeGlow.world und schalte deine Spendenseite für den 1. Dezember 2026 live. Keine Einrichtungskosten und kein Vertrag. Starte über die Anmeldeseite, lies wie du Beträge und Beschreibungen wählst oder schreib uns über das Kontaktformular.
Quellen und Prüfung: § 10b Einkommensteuergesetz und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung auf gesetze-im-internet.de, geprüft am 7. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Lokale Regeln erfragst du beim Finanzamt.