Weihnachtsaktion Ideen für Vereine in Österreich
Fünf Weihnachtsaktionen für Ihren Verein: Adventmarkt, Punschstand, Basar, Kekse und Konzert, mit Aufwand, Zeitplan und den Regeln, bei denen Sie nachfragen.
Kurz gesagt Für eine Weihnachtsaktion in Österreich eignen sich fünf Formate: Adventmarkt, Punschstand, Basar, Keksverkauf und Benefizkonzert. Planen Sie sechs bis acht Wochen ein und wählen Sie nach Helferzahl und Regeln. Verlosungen, Standbetrieb und Sammlungen haben eigene Vorgaben. Eine Spendenseite im Netz ergänzt jedes dieser Formate.
Ein Verein braucht zu Weihnachten selten mehr Ideen, sondern ein Format, das zu seinen Helferinnen und Helfern passt. Hier finden Sie fünf bewährte Weihnachtsaktionen mit österreichischen Begriffen, einer ehrlichen Einschätzung des Aufwands und den Stellen, bei denen Sie vorab nachfragen sollten.
Welche Weihnachtsaktion passt zu Ihrem Verein?
Entscheiden Sie anhand von drei Fragen: Wie viele Menschen helfen mit, wie viele Wochen bleiben bis zum Advent und was darf Ihr Verein rechtlich selbst organisieren? Erst danach lohnt der Blick auf das schönste Konzept.
Als Faustregel gilt: Für einen Punschstand genügen 5 bis 10 Personen, für einen Adventmarkt mit mehreren Ständen eher 15 bis 25. Einen Keksverkauf stemmt auch ein kleines Team. Wie Sie die Wochen davor aufteilen, lesen Sie im Artikel Weihnachtsaktion planen in Österreich.
Adventmarkt: Stände, Musik und viele Hände
Ein kleiner Adventmarkt im Pfarrsaal, im Schulhof oder auf dem Dorfplatz bringt Menschen zusammen. Jeder Verein, jede Familie oder jede Klasse betreibt einen Stand, Ihr Verein trägt die Organisation und sammelt über Standgebühr, Spenden und eigenen Verkauf.
Rechnen Sie ab dem ersten Planungstag mit etwa 8 Wochen. Die Standplätze verteilen Sie früh, Musik und Programm legen Sie schon im Oktober fest. Ob und wie Sie die Veranstaltung bei Gemeinde oder Magistrat anmelden müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nachfragen sollten Sie bei Ihrer Gemeinde, in Wien beim Magistrat.
- Standgebühr statt Fixkosten: Kleine Beträge von Ausstellerinnen decken Strom und Dekoration.
- Christkind-Ecke: Ein Fotopunkt mit freiwilliger Spende zieht Familien an.
- Spendenbox und QR-Code: Wer nicht bar zahlt, spendet am Handy.
Punsch für den guten Zweck
Der Punschstand ist die einfachste Aktion für kleine Teams. Sie brauchen eine Hütte oder einen Tisch, Topf, Becher und zwei Schichten à 3 Stunden, am besten an einem Wochenende im Advent.
Bevor Sie Punsch oder Glühwein ausschenken, klären Sie die Gewerberegeln. Nach der Gewerbeordnung (GewO) gibt es für gemeinnützige juristische Personen eine Ausnahme beim Ausschank im Rahmen bestimmter Veranstaltungen, aber mit Bedingungen. Ob eine Zeitgrenze von 72 Stunden im Jahr auch für Vereine gilt, ist nicht eindeutig. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Wirtschaftskammer nach. Auch für Kinderpunsch und Tee gelten Gesundheits- und Hygienevorschriften.
Basar und Flohmarkt mit Weihnachtsware
Ein Basar lebt von dem, was Mitglieder und Nachbarn spenden: Selbstgemachtes, Adventkränze, Bücher, Spielzeug. Sammeln Sie Spenden über 4 Wochen ein und sortieren Sie die Ware am Wochenende vor dem Verkauf.
Wenn Sie Ware verkaufen und dazusagen, dass der Erlös einem guten Zweck zugutekommt, kann das in manchen Bundesländern als Sammlung gelten. In Wien etwa regelt das Sammlungsgesetz auch Aufrufe zum Kauf von Waren, mit einer Bewilligung durch den Magistrat und einem Antrag spätestens zwei Monate vorher. Wie es in Ihrem Bundesland aussieht, fragen Sie bei Ihrer Landesregierung oder Gemeinde nach.
Kekse backen und verkaufen
Vanillekipferl, Linzer Augen und Lebkuchen verkaufen sich im Advent fast von selbst. Zehn Bäckerinnen und Bäcker aus Ihrem Verein füllen an einem Wochenende hundert Sackerl oder Dosen, die Sie vorbestellen lassen oder am Stand verkaufen.
Denken Sie an eine klare Zutatenliste und fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach den Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel. Nehmen Sie Vorbestellungen online entgegen, dann wissen Sie 2 Wochen vorher, wie viel gebacken werden muss. Für den Verkauf an einem Stand gelten dieselben Fragen wie beim Punsch: bei Gemeinde und Wirtschaftskammer nachfragen.
Benefizkonzert und Adventsingen
Ein Konzert in der Kirche, im Gemeindesaal oder im Probenraum des Musikvereins braucht Musikerinnen, einen Raum und Menschen, die Karten verkaufen. Chor, Blasmusik oder Schülerband treten oft ohne Gage auf, wenn der Zweck stimmt.
Planen Sie 6 Wochen Vorlauf und bieten Sie Eintritt auf Spendenbasis oder zu einem fixen Preis an. Eine Verlosung im Pausenprogramm ist beliebt, aber nicht frei von Regeln: Das Glücksspielgesetz erlaubt kleine Verlosungen bis 4.000 € Spielkapital pro Veranstalter und Kalenderjahr ohne Bewilligung, sofern keine Erwerbs- oder persönlichen Interessen verfolgt werden. Alle Details lesen Sie im Artikel Tombola und Verlosung bei der Weihnachtsaktion.
Zusätzlich online: Die Spendenseite zur Aktion
Jede dieser Aktionen wirkt länger, wenn es einen Ort im Netz gibt, an dem Menschen spenden können, auch wenn sie nicht vor Ort sind. Das gilt für die Tante in Graz genauso wie für Stammgäste, die am Samstag keine Zeit hatten.
Wie Sie Ihre Aktion online begleiten, zeigt der Artikel Online Weihnachtsaktion in Österreich. Ein öffentlicher Aufruf per Post, Zeitung oder elektronischer Kommunikation ist laut Wiener Sammlungsgesetz keine Sammlung. Für andere Bundesländer gilt das nicht automatisch.
So geht es mit WeGlow.world
Wenn Ihr Verein auf WeGlow.world steht, richten Sie die Spendenseite zu Ihrer Weihnachtsaktion in drei Schritten ein: Betrag, persönliche Angaben, Zusammenfassung. Sie bietet einmalige und monatliche Spenden mit eigenen Beträgen und Beschriftungen, etwa "Ein Sackerl Kekse für ein Kind". Vorname und E-Mail sind Pflichtfelder, alles Weitere ist freiwillig. Die Seite funktioniert auf dem Handy.
Unterstützerinnen und Unterstützer können eine eigene Aktionsseite starten, zum Beispiel die Backgruppe Ihres Vereins. Ein Dankestext kann nach jeder Spende automatisch verschickt werden, sofern Sie ihn hinterlegt haben.
Für den Advent entstehen vier digitale Weihnachtserlebnisse. Sie sind bis zum offiziellen Start noch ein Konzept. An der Kartenwand hängen Umschläge an einer Schnur, jede Karte ist eine Briefmarke. Beim Sternenhimmel wird jede Spende zu einem Stern, und Sie fliegen von Stern zu Stern. Mehr sehen Sie im Weihnachts-Fundraising Hub. Gratis starten können Sie mit einem Account, die Anmeldung dauert nur kurz.
Spenden und Steuer: Was Sie versprechen dürfen
Spenden an begünstigte Einrichtungen sind als Sonderausgaben absetzbar, bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres. Das gilt nur, wenn Ihr Verein einen Spendenbegünstigungsbescheid hat und in der Liste des Finanzministeriums steht.
Schreiben Sie "steuerlich absetzbar" nur dann auf Ihre Plakate, wenn das für Ihren Verein zutrifft. Ob eine Verlosung oder ein Kauf am Stand mit Gegenleistung eine freigiebige Zuwendung ist, haben wir nicht bestätigt. Klären Sie das mit dem Finanzamt Österreich.
Der Zeitplan bis zum Advent
- 8 Wochen vorher: Format wählen, Termin und Ort klären, bei Gemeinde oder Magistrat nachfragen.
- 6 Wochen vorher: Helferteam einteilen, Stände vergeben, Spendenseite einrichten.
- 4 Wochen vorher: Ware sammeln, Plakate aufhängen, Einladung an Ihre Unterstützerinnen und Unterstützer senden.
- Aktionswoche: Aufbau, Social Media, Dank am Abend.
- Danach: Dankeschön innerhalb von 48 Stunden, Abrechnung, Fotos.
Wichtig für Einladungen per E-Mail oder SMS: Nach § 174 TKG ist Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung unzulässig, Geldstrafen bis 50.000 € sind möglich. Fragen Sie Ihre Kontakte vorher um Erlaubnis.
Häufige Fragen
Brauchen wir für einen Adventmarkt eine Bewilligung?
Das hängt vom Bundesland, der Größe und dem Ort ab. Das Veranstaltungsrecht ist Landessache, zuständig sind Gemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft. Fragen Sie vor der Planung dort nach.
Dürfen wir Punsch ausschenken?
Die Gewerbeordnung kennt eine Ausnahme für gemeinnützige juristische Personen bei bestimmten Veranstaltungen. Ob Zeitgrenzen für Vereine gelten, ist nicht sicher. Fragen Sie bei Gemeinde oder Wirtschaftskammer nach.
Wie groß darf unsere Verlosung sein?
Ohne Bewilligung bis 4.000 € Spielkapital pro Veranstalter und Kalenderjahr, wenn keine Erwerbs- oder persönlichen Interessen verfolgt werden. Darüber braucht es eine Bewilligung des Finanzamts Österreich. Zur Online-Verlosung fragen Sie dort nach.
Müssen wir Spenden beim Finanzamt melden?
Ein Verein mit Spendenbegünstigung meldet Spenden elektronisch über FinanzOnline, wenn die Spenderin Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum angibt. Die Frist ist Ende Februar des Folgejahres.
Ist eine Spendenseite ein Ersatz für eine Sammlung?
Nein, sie ergänzt sie. In Wien ist ein Aufruf über elektronische Kommunikation keine Sammlung. Ob das in Ihrem Bundesland genauso gilt, fragen Sie bei der Landesregierung nach.
Quellen
Alle Angaben geprüft am 9. Oktober 2026. Im Zweifel gilt die Auskunft der Behörde.
- Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), Rechtsinformationssystem des Bundes, geprüft am 9. Oktober 2026
- Glücksspielgesetz (GSpG), Rechtsinformationssystem des Bundes, geprüft am 9. Oktober 2026
- Gewerbeordnung 1994 (GewO), Rechtsinformationssystem des Bundes, geprüft am 9. Oktober 2026
- Wiener Sammlungsgesetz, Rechtsinformationssystem, geprüft am 9. Oktober 2026
- Absetzbarkeit von Spenden, Bundesministerium für Finanzen, geprüft am 9. Oktober 2026
- Veranstaltungen, oesterreich.gv.at, geprüft am 9. Oktober 2026
Weitere Ideen und Hilfe finden Sie im Hub, bei Fragen helfen wir gern über Kontakt.