Steuerabzug für Weihnachtsspenden in Luxemburg

Weihnachtsspenden in Luxemburg: Sonderausgabe ab 120 Euro im Jahr, Grenze 20 % des Nettoeinkommens, ACD-Liste. Eine asbl ist nicht automatisch abzugsfähig.

Kurz gesagt In Luxemburg ist eine Weihnachtsspende als Sonderausgabe abzugsfähig, aber nur, wenn die Spenden des Jahres zusammen 120 Euro erreichen und die Organisation auf der Liste der Administration des contributions directes steht. Die Höchstgrenze liegt bei 20 % des Nettoeinkommens. Ein Verein (asbl) ist nicht automatisch abzugsfähig.

Dieser Artikel beschreibt die Regeln in Luxemburg.

Wie funktioniert der Spendenabzug in Luxemburg?

Eine Geldspende an eine zugelassene Organisation wird als Sonderausgabe vom Nettoeinkommen abgezogen (Artikel 109 und 112 L.I.R., dem luxemburgischen Einkommensteuergesetz). Das ist keine Steuerermäßigung, die in Prozent berechnet wird: Der Vorteil hängt vom Steuersatz jeder Spenderin und jedes Spenders ab.

Versprechen Sie daher nie "Sie bekommen die Hälfte Ihrer Spende zurück". Schreiben Sie lieber: "Ihre Spende kann je nach Ihrer Situation von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden."

Welche Beträge und Grenzen sollten Sie kennen?

Drei Zahlen zählen, alle von der Administration des contributions directes (ACD) bestätigt:

  • Mindestbetrag: Die Spenden des Jahres müssen zusammen 120 Euro erreichen. Die Schwelle gilt für die Jahressumme, nicht für jede einzelne Spende.
  • Höchstgrenze: Der Abzug übersteigt weder 20 % der Summe der Nettoeinkünfte noch 1.000.000 Euro.
  • Vortrag: Was über diese Grenzen hinausgeht, kann unter denselben Bedingungen auf die 2 folgenden Steuerjahre übertragen werden.

Nur zur Veranschaulichung: Bei einem Nettoeinkommen von 60.000 Euro beträgt die Jahresgrenze 12.000 Euro. Wer 150 Euro in drei Spenden zu je 50 Euro gibt, überschreitet den Mindestbetrag von 120 Euro.

Welche Organisation kann eine abzugsfähige Spende erhalten?

Nur Organisationen, die die ACD anerkennt, berechtigen zum Abzug. Gemeint sind gemeinnützige Organisationen mit philanthropischem, religiösem, wissenschaftlichem, künstlerischem, pädagogischem, sozialem, sportlichem oder touristischem Zweck sowie einige Sonderkategorien, etwa bestimmte anerkannte Entwicklungs-NGOs des Außenministeriums.

Die ACD veröffentlicht Verzeichnisse der zugelassenen Organisationen. Das Jahr neben einer Organisation ist das erste Steuerjahr, für das Spenden an sie abzugsfähig sind.

Warum ein Verein (asbl) nicht automatisch abzugsfähig ist

Ein Verein ohne Gewinnzweck (asbl, association sans but lucratif) steht, so aktiv und seriös er auch ist, nicht von selbst auf der Liste. Er muss zuerst beim Justizministerium den Status der Gemeinnützigkeit erhalten haben und dann in den Verzeichnissen der ACD erscheinen.

Die Liste ändert sich auch: Eine Organisation kann ihren Status verlieren. Prüfen Sie Ihren eigenen Namen im geltenden Verzeichnis, bevor Sie "abzugsfähig" auf Ihre Seite schreiben, und prüfen Sie ihn vor jeder Kampagne erneut.

Und bei einem Verein aus einem anderen EU-Land?

Die ACD stellt vergleichbare Organisationen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der EFTA gleich, wenn sie nach ihrem nationalen Recht als gemeinnützig anerkannt sind. Die Einzelheiten stehen in einem Rundschreiben, das wir nicht vollständig gelesen haben.

Hat Ihr Verein seinen Sitz außerhalb Luxemburgs, fragen Sie direkt bei der ACD nach, bevor Sie Ihren luxemburgischen Spenderinnen und Spendern etwas mitteilen.

Welchen Nachweis geben Sie der Spenderin oder dem Spender?

Dieser Punkt ist nicht bestätigt. Die ACD-Seiten, die wir eingesehen haben, beschreiben kein Muster für einen Nachweis oder eine Quittung. Fragen Sie die ACD, ob ein Dokument des Vereins verlangt wird und welche Angaben es enthalten muss.

Bis dahin bleibt eine Dankesnachricht mit dem Namen der Spenderin oder des Spenders, dem Betrag und dem Datum eine gute Gewohnheit. Das ist keine bestätigte Anforderung und ersetzt die Antwort der ACD nicht.

Welche Spenden zählen, und bis wann?

Die ACD spricht von Barspenden, also von Geld. Ob eine Onlinezahlung per Karte oder Überweisung in diese Kategorie fällt, ist nicht bestätigt: Fragen Sie die ACD.

Die Steuererklärung nennt die im Lauf des Jahres geleisteten Zuwendungen. Eine Weihnachtsspende zählt demnach allem Anschein nach für das Jahr der Zahlung. Diese Regel zum 31. Dezember ist unsere eigene Schlussfolgerung: Die ACD formuliert sie nicht so, bestätigen Sie sie also bei ihr. Bitten Sie Ihre Spenderinnen und Spender, vor dem 31. Dezember zu spenden, ohne die allerletzten Tage zuzusichern.

So gehen Sie mit WeGlow.world vor

Wenn Ihre Organisation auf WeGlow.world ist, richten Sie die Spendenseite in drei Schritten ein: Betrag, Angaben, Übersicht. Sie nimmt einmalige und monatliche Spenden an, funktioniert auf dem Smartphone und fragt nach Vorname und E-Mail-Adresse der Spenderin oder des Spenders. Sie können mit einem Konto kostenlos starten.

Die Seite nimmt Ihnen die Prüfung Ihres Status bei der ACD nicht ab. Sie hilft Ihnen aber, jedem Spender zu danken, mit einem Dankestext, den Sie selbst schreiben.

Um der Aktion Schwung zu geben, ergänzen Sie ein Weihnachtserlebnis. Der Glow Room ist ein 3D-Wohnzimmer mit Weihnachtsbaum, in dem jede Spende zu einem Schmuckstück wird. Der Sternenhimmel macht aus jeder Spende einen Stern, und Sie fliegen von Stern zu Stern. Diese Erlebnisse bleiben bis zum offiziellen Start Konzepte: Bauen Sie Ihren Zeitplan nicht ohne Bestätigung darauf auf.

Jede Unterstützerin und jeder Unterstützer kann außerdem eine eigene Aktionsseite starten und das eigene Umfeld mobilisieren. Lesen Sie dazu unsere Weihnachtsaktionsideen für einen Verein in Luxemburg, den Leitfaden, wie Sie Ihre Weihnachtsaktion organisieren, und den zur Online-Weihnachtsaktion. Sie können auch gleich Ihr Konto erstellen.

Welcher Zeitplan bis zum 31. Dezember?

Ein realistischer Zeitplan über 4 Wochen:

  • Woche 1: prüfen, ob Sie im Verzeichnis der ACD stehen, und die Spendenseite vorbereiten;
  • Woche 2: den Aufruf und den Dankestext schreiben;
  • Woche 3: den Aufruf starten und 5 bis 10 Menschen gewinnen, die ihn weitergeben;
  • Woche 4: an den 31. Dezember erinnern und danach jeder Spenderin und jedem Spender danken.

Steht Ihre Organisation noch nicht auf der Liste, kündigen Sie sie nicht als abzugsfähig an. Den Status beantragen Sie beim Justizministerium.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag ist eine Spende in Luxemburg abzugsfähig?

Die Spenden des Jahres müssen zusammen 120 Euro erreichen. Diese Schwelle gilt für die Jahressumme und nicht für jede einzelne Spende. Wer im Jahr dreimal 40 Euro spendet, erreicht also den Mindestbetrag, sofern alle Empfänger zugelassen sind.

Ist ein Verein (asbl) automatisch abzugsfähig?

Nein. Die Organisation muss den Status der Gemeinnützigkeit haben und in den Verzeichnissen der ACD stehen. Manche Organisationen, die vor dem Gesetz vom 4. März 1994 anerkannt wurden, ohne per großherzoglicher Verordnung bestimmt zu sein, berechtigen ebenfalls nicht zum Abzug. Prüfen Sie Ihren Fall bei der ACD.

Was geschieht, wenn die Spende die Höchstgrenze übersteigt?

Die Höchstgrenze beträgt 20 % des Nettoeinkommens oder 1.000.000 Euro. Der Überschuss kann unter denselben Bedingungen und innerhalb derselben Grenzen auf die 2 folgenden Steuerjahre übertragen werden.

Ist eine Quittung des Vereins Pflicht?

Das ist nicht bestätigt. Die ACD-Quellen, die wir gelesen haben, beschreiben keinen Nachweis. Fragen Sie die ACD, was sie verlangt, und geben Sie dieses Dokument dann zusammen mit dem Dank an Ihre Spenderinnen und Spender weiter.

Stellt WeGlow.world eine luxemburgische Spendenbescheinigung aus?

Nein. WeGlow.world stellt keine luxemburgische Spendenbescheinigung aus. Die Spendenseite erfasst Vorname, E-Mail-Adresse und Betrag. Status und etwaiger Nachweis bleiben Ihre Sache. Bestätigen Sie sie bei der ACD.

Quellen

Informationen geprüft am 9. Oktober 2026. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung: Bestätigen Sie Ihre Situation bei der Administration des contributions directes.

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