Weihnachtsaktionen für Vereine in der Westschweiz

Weihnachtsmarkt, Adventsfenster, Basteln oder Konzert: Wählen Sie die Weihnachtsaktion, die zu Ihrem Verein in der Westschweiz passt, samt den Regeln.

Kurz gesagt Vier Formate passen gut zu einem Verein in der Westschweiz (Romandie): der Stand auf dem Weihnachtsmarkt, die Adventsfenster, Bastelarbeiten für den guten Zweck und das Konzert. Planen Sie sechs bis acht Wochen und ein Team von 5 bis 10 Personen ein und erkundigen Sie sich früh bei Gemeinde und Kanton.

Dieser Artikel beschreibt die Regeln in der Schweiz, mit Schwerpunkt auf der Westschweiz.

Die passende Idee für Ihr Team wählen

Eine gute Weihnachtsaktion passt zu dem, was Ihr Team tragen kann. Mit 5 Personen, die zwei Abende pro Woche Zeit haben, genügt ein Bastelstand. Mit 10 Freiwilligen und einem Ort wird ein Konzert möglich. Gehen Sie von Ihrer tatsächlichen Energie aus, nicht von der spektakulärsten Idee.

Notieren Sie auch Ihr Ziel in Franken und den Termin. Eine Idee, die in sechs Wochen 800 Franken einbringt, ist mehr wert als ein grosses Projekt, das im November aufgegeben wird. Den ganzen Ablauf finden Sie in unserem Leitfaden zur Organisation einer Weihnachtsaktion in der Schweiz.

Der Stand auf dem Weihnachtsmarkt

Der Weihnachtsmarkt bleibt der Klassiker für Vereine: viel Laufkundschaft, eine Stimmung, die Lust aufs Unterstützen macht, und spontane Käufe. Sie verkaufen dort Bastelarbeiten, Plätzchen oder Glühwein und stellen Ihr Anliegen vielen Besuchern vor.

Ein Markt ist Gemeindesache: Es entscheidet das Marktreglement Ihrer Gemeinde. In Bern etwa bearbeitet die Stadt Gesuche für einen Weihnachtsstand über ihr Marktamt, mit einer Frist am 30. April. Das gilt nicht überall, aber bei grossen städtischen Märkten müssen Sie mit Fristen im Frühling rechnen. Fragen Sie Ihre Gemeinde schon im Sommer.

Wenn Sie Essen oder Getränke verkaufen, hängt die Betriebsbewilligung vom Kanton ab. Freiburg erwähnt zum Beispiel eine patente K (eine Betriebsbewilligung), wenn der Ort keine Lizenz hat. In den anderen Kantonen erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Die Adventsfenster

Adventsfenster sind eine einfache Idee für die Nachbarschaft: An jedem Abend im Dezember leuchtet im Quartier ein dekoriertes Fenster auf, und die Nachbarn treffen sich davor bei Tee, Suppe oder einem Lied.

Für einen Verein ist das Prinzip einfach: 24 Fenster, 24 freiwillige Gastgeber, ein gemeinsamer Kalender. Stellen Sie bei jedem Treffen eine Spardose oder einen gut sichtbaren Spendenlink bereit und bitten Sie jeden Gastgeber, Ihr Anliegen in zwei Sätzen vorzustellen.

Wenn Sie eine Strasse sperren oder einen Gehweg nutzen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Gemeinde. Private Fenster brauchen nur das Wohlwollen der Nachbarn.

Bastelarbeiten, Plätzchen und Selbstgemachtes

Bastelarbeiten und Plätzchen sind die günstigste Idee zum Start: ein paar Freiwilligen-Workshops im November, und Sie haben Vorrat zum Verkauf am Stand, vor der Pfarrkirche oder bei einem Konzert.

Legen Sie einfache Preise fest, zum Beispiel 5, 10 oder 20 Franken, und zeigen Sie, was der Verkauf finanziert. Ein Verkauf ist ein Kauf, keine Spende: Stellen Sie ihn nicht als steuerlich absetzbar dar. Zum Abzug lesen Sie weiter unten.

Das Weihnachtskonzert

Ein Konzert mit Chor, Blaskapelle oder Musikschülern bringt Familien zusammen und verschafft Ihrem Verein schöne Sichtbarkeit. Rechnen Sie mit etwa sechs Wochen Vorbereitung, einem von der Pfarrei oder der Gemeinde geliehenen Saal und einem Team für den Empfang.

Es gibt zwei Arten der Finanzierung: freier Eintritt mit einem Hut am Ausgang oder Ticketverkauf zu einem festen Preis. Kündigen Sie in beiden Fällen vorher an, wofür das gesammelte Geld verwendet wird, und danken Sie dem Publikum am Ende des Abends persönlich.

Die Tombola: was das Bundesgesetz erlaubt

Eine Weihnachtstombola verkauft sich gut, ist aber geregelt. Nach dem Bundesgesetz über Geldspiele kann eine kleine Tombola bei einer Unterhaltungsveranstaltung ohne Bewilligung auskommen, wenn sie nur Sachpreise bietet, wenn Losverkauf, Ziehung und Preisübergabe während der Veranstaltung stattfinden und wenn die Summe aller Einsätze 50.000 Franken nicht übersteigt.

Die Kantone können aber Bedingungen hinzufügen oder sogar verbieten. Freiburg verlangt zum Beispiel für eine Tombola innerhalb dieser Grenzen eine einfache Meldung beim Oberamt (Präfektur). Eine Online-Lotterie ist keine kleine Lotterie: In der Westschweiz fallen grosse Lotterien unter die Loterie Romande. Erkundigen Sie sich bei der kantonalen Aufsichtsbehörde für Geldspiele, bevor Sie etwas starten, und lesen Sie unseren Artikel über die Weihnachtstombola und Lotterie für einen Verein in der Schweiz.

Sammeln auf der Strasse oder von Haus zu Haus

Das Bitten um Spenden auf öffentlichem Grund oder an der Haustür ist Sache des Kantons. In Genf braucht eine Sammlung die vorherige Bewilligung des Departements, die mindestens einen Monat vor Beginn eingereicht werden muss, und sie ist wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken vorbehalten.

Genf schliesst unter anderem Sammlungen bei den Mitgliedern des Vereins oder während einer Veranstaltung aus, die der Verein selbst organisiert. Für die anderen Westschweizer Kantone haben wir keine bestätigte Regel: Fragen Sie Ihre Gemeinde oder das zuständige kantonale Departement.

Online spenden und Steuerabzug

Eine Online-Spendenseite ergänzt die Aktion vor Ort sehr gut: Wer nicht zum Stand kommen konnte, spendet von zu Hause. Verknüpfen Sie Plakate und Flyer damit. Lesen Sie auch unseren Artikel über die Online-Weihnachtsaktion in der Schweiz.

Steuerlich erlaubt das Bundesgesetz den Abzug von Spenden an steuerbefreite juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, ab 100 Franken im Jahr und bis zu 20 % des Einkommens. Die kantonalen Obergrenzen unterscheiden sich: Prüfen Sie Ihren Kanton. Ein ausländischer Verein ist kein abzugsfähiger Empfänger. Es gibt keine Bundesvorlage für eine Bescheinigung: Bieten Sie Ihren Spendern einen Beleg mit dem Namen Ihres Vereins, dem Namen des Spenders, dem Betrag und dem Jahr an.

So geht es mit WeGlow.world

Wenn Ihr Verein auf WeGlow.world steht, läuft die Spendenseite in drei Schritten: Betrag, Angaben, Zusammenfassung. Sie akzeptiert einmalige und monatliche Spenden, jeweils mit eigenen Beträgen, und funktioniert auf dem Handy.

Ihre Unterstützer können für Ihre Weihnachtskampagne eine eigene Aktionsseite starten, und Sie können einen Dankestext verfassen, der nach jeder Spende verschickt wird. Sie können mit einem Konto auf WeGlow.world kostenlos starten.

Vier Weihnachtserlebnisse sind in Vorbereitung, bis zum offiziellen Start noch ein Konzept: der Glow Room, in dem jede Spende zu einem Schmuckstück am Baum wird, der Sternenhimmel, in dem jede Spende zu einem Stern wird, der Geschenkehof, in dem Sie die Kulisse wählen (Wald, Dorf, zugefrorener See, Hütte, Bibliothek), und die Kartenwand mit Umschlägen an einer Schnur. Sie passen gut zu einer Aktion im Quartier, die online weiterläuft.

Häufige Fragen

Welche Idee wählt ein kleiner Verein?

Der Stand mit Bastelarbeiten und Plätzchen braucht wenig Mittel: Fünf Freiwillige und ein paar Workshops im November genügen. Adventsfenster kosten noch weniger, denn die Gastgeber stellen ihr Fenster zur Verfügung.

Brauche ich eine Bewilligung für eine Tombola?

Nicht immer. Das Bundesgesetz sieht eine Ausnahme für kleine Tombolas mit Sachpreisen vor, bis zu 50.000 Franken an Einsätzen, aber die Kantone können eine Meldung oder eine Bewilligung verlangen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton.

Darf ich eine Online-Tombola veranstalten?

Nein, nicht als kleine Lotterie: Eine Online-Lotterie ist keine, und grosse Lotterien fallen unter die Loterie Romande. Für ein Schweizer Publikum vermeiden Sie jede Online-Lotterie ohne Einverständnis der Gespa.

Sind Spenden an meinen Verein absetzbar?

Auf Bundesebene ja, ab 100 Franken im Jahr und bis zu 20 % des Einkommens, wenn der Verein seinen Sitz in der Schweiz hat und steuerbefreit ist. Die kantonalen Obergrenzen unterscheiden sich: Fragen Sie Ihren Kanton.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?

Sechs bis acht Wochen vor dem Anlass genügen für eine kleine Aktion, doch für einen Weihnachtsmarkt wenden Sie sich schon im Sommer an Ihre Gemeinde, denn manche Städte legen ihre Fristen im Frühling fest.

Quellen

Offizielle Quellen, geprüft am 9. Oktober 2026:

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