Online Weihnachtsaktion Schweiz mit digitalem Erlebnis

So planen Sie eine Online Weihnachtsaktion in der Schweiz: digitale Erlebnisse, Spendenseite, Steuerfragen, Kantone und ein Ablauf über sechs Wochen.

Kurz gesagt Eine Online Weihnachtsaktion braucht in der Schweiz drei Dinge: eine einfache Spendenseite, ein Erlebnis, das Spenden sichtbar macht, und einen klaren Ablauf über etwa sechs Wochen. Steuerabzug, Kanton und Loterierecht klären Sie vorher bei den zuständigen Stellen. Die vier digitalen Weihnachtserlebnisse von WeGlow.world sind Konzepte bis zum offiziellen Start.

Warum eine Online Weihnachtsaktion in der Schweiz?

Eine Online Weihnachtsaktion erreicht Menschen in allen Sprachregionen, ohne dass Sie Standplätze, Bewilligungen für den öffentlichen Raum oder Helfer vor Ort organisieren müssen. Ihre Unterstützer geben von zu Hause aus und teilen die Aktion mit Familie und Freunden.

Gerade für kleine Vereine und Stiftungen lohnt sich das. Ein Weihnachtsmarktstand will in grossen Städten oft schon im Frühling angemeldet sein, in Bern liegt die Frist beispielsweise am 30. April. Eine Online Aktion starten Sie dagegen auch im Oktober noch.

Mehr Formate und Entscheidungshilfen finden Sie im Artikel Weihnachtsaktion Ideen für die Schweiz.

Was ist ein digitales Weihnachtserlebnis?

Ein digitales Weihnachtserlebnis ist eine kleine Welt, die mit jeder Spende sichtbar wächst. Statt einer Zahl auf einem Balken sehen Spenderinnen und Spender, wie ihr Beitrag Teil von etwas Gemeinsamem wird. Das macht die Aktion teilbar und gibt Ihnen einen Anlass, jede Woche etwas zu zeigen.

Bei WeGlow.world gibt es vier solche Erlebnisse. Sie sind ein Konzept und werden bis zum offiziellen Start schrittweise veröffentlicht. Die Seiten zeigen, wie es aussehen soll, und Sie können sich schon heute damit vertraut machen.

So geht es mit WeGlow.world: die vier Erlebnisse

Jedes Erlebnis folgt demselben Prinzip: Eine Spende wird zu einem sichtbaren Teil einer Weihnachtswelt. Die Namen sind die der Hubseite, die Funktionsweise lesen Sie hier kurz zusammengefasst.

  • Glow Room: ein 3D Wohnzimmer mit Weihnachtsbaum. Jede Spende wird zu einem Schmuckstück am Baum.
  • Sternenhimmel: Jede Spende wird zu einem Stern, und Besucher fliegen von Stern zu Stern.
  • Geschenkehof: Sie wählen die Kulisse (Wald, Dorf, zugefrorener See, Hütte oder Bibliothek) und fliegen zum nächsten Geschenk.
  • Kartenwand: Umschläge hängen an einer Schnur, jede Karte ist eine Briefmarke.

Welches passt, hängt von Ihrer Geschichte ab. Der Glow Room eignet sich für Wärme und Zuhause, der Sternenhimmel für Hoffnung, der Geschenkehof für Kinder und Familien, die Kartenwand für persönliche Grüsse.

Wie sieht die Spendenseite aus?

Die Spendenseite ist das Herz Ihrer Aktion. Bei WeGlow.world führt sie in drei Schritten durch die Spende: Betrag, persönliche Angaben, Zusammenfassung. Spender wählen zwischen einer einmaligen und einer monatlichen Spende, jeweils mit eigenen Beträgen.

Sie können jedem Betrag eine Beschriftung geben, zum Beispiel «Eine warme Mahlzeit». So sehen Spender sofort, wofür ihr Geld gedacht ist. Die Seite funktioniert auf dem Handy, wo die meisten Weihnachtsspenden entstehen dürften.

Für die Spende werden Vorname und Mailadresse verlangt, Nachname und Nachricht sind freiwillig. Wer möchte, spendet anonym. Als Organisation sollten Sie auf der Seite Ihren Namen, Ihre Adresse und eine Kontaktmail zeigen. Zum Steuerabzug lesen Sie unseren Artikel zum Spendenabzug bei Weihnachtsspenden.

Wie starten Unterstützer eine eigene Aktion?

Mit WeGlow.world können Unterstützer eine eigene Aktionsseite für Ihre Kampagne starten. Eine Schulklasse, ein Chor oder eine Firma sammelt dann im eigenen Umfeld und führt die Spenden Ihrer Organisation zu. So wächst Ihr Kreis, ohne dass Sie jede Person selbst ansprechen müssen.

Suchen Sie zu Beginn fünf bis zehn Personen, die sich als Erste einsetzen. Geben Sie ihnen einen kurzen Text, ein Bild und ein Ziel mit. Gleichzeitig lohnt es sich, den Unterstützern eine Dankesnachricht vorzubereiten.

Bedankt wird übrigens nur, wenn Sie in WeGlow.world einen Dankestext hinterlegt haben. Tun Sie das vor dem Start, dann erhält jede Spenderin und jeder Spender eine persönliche Rückmeldung.

Was gilt in der Schweiz beim Spendenabzug?

Bei der direkten Bundessteuer sind freiwillige Spenden abziehbar, wenn sie im Steuerjahr zusammen mindestens 100 Franken erreichen und höchstens 20 Prozent des Einkommens ausmachen (Art. 33a DBG). Empfänger muss eine in der Schweiz ansässige, steuerbefreite juristische Person sein.

Für die Kantonssteuern regelt jeder Kanton Höchstbetrag und Details selbst. Prüfen Sie deshalb den Kanton Ihrer Spenderinnen und Spender. Eine ausländische Organisation ist als Empfänger nicht abziehbar. Versprechen Sie nie einen Prozentsatz, der zurückkommt, denn es handelt sich um einen Abzug vom Einkommen.

Wie ein Beleg aussehen muss, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Fragen Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung. Wir versprechen hier keine Bescheinigung über WeGlow.world, den Beleg stellt Ihre Organisation selbst aus. Die Angaben wurden am 9. Oktober 2026 geprüft.

Was gilt bei Tombola, Verlosung und Sammlung?

Verlosungen sind in der Schweiz im Geldspielgesetz geregelt. Eine Online Verlosung ist kein Kleinspiel, sondern ein Grossspiel und braucht eine Bewilligung. Planen Sie deshalb keine Online Tombola und keine Gewinnchance bei einer Spende, ohne vorher die Gespa oder Ihre kantonale Behörde zu fragen.

Auch Strassen und Haussammlungen sind kantonal geregelt. Im Kanton Zürich braucht es dafür eine Bewilligung, in Genf muss der Antrag einen Monat vor Beginn gestellt werden. Eine reine Online Aktion fällt nicht klar darunter. Fragen Sie im Zweifel Ihren Kanton.

Wie schreiben Sie Spenderinnen und Spender an?

Für Massenmails verlangt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine vorherige Einwilligung, einen korrekten Absender und eine einfache, kostenlose Abmeldung. Holen Sie sich die Zustimmung, bevor Sie Ihre Weihnachtsmail verschicken, und respektieren Sie jede Abmeldung.

Auf der Spendenseite informieren Sie nach Art. 19 des Datenschutzgesetzes kurz, wer Sie sind, wozu Sie die Daten brauchen und wer sie erhält. Mehr zum Aufbau einer Mailfolge finden Sie im Artikel Weihnachtsaktion planen.

Wie sieht ein Zeitplan über sechs Wochen aus?

Sechs Wochen genügen für eine überzeugende Online Weihnachtsaktion. Der Zeitplan gibt Ihnen Halt, damit die Aktion nicht an den Wochen vor Weihnachten scheitert, in denen alle viel um die Ohren haben.

  1. Woche 1: Ziel, Geschichte und Erlebnis wählen. Steuer und Kantonsfragen klären.
  2. Woche 2: Spendenseite mit Beträgen und Dankestext einrichten, auf dem Handy testen.
  3. Woche 3: Fünf bis zehn Unterstützer gewinnen, die eigene Aktionsseiten starten.
  4. Woche 4: Öffentlicher Start mit Mail und Social Media.
  5. Woche 5: Zwischenstand zeigen, etwa den wachsenden Baum oder neue Sterne.
  6. Woche 6: Letzte 48 Stunden mit Erinnerung, danach Dank an alle.

Wie starten Sie?

Beginnen Sie klein: ein Ziel, eine Geschichte, ein Erlebnis. Gratis starten mit einem Konto: Sie richten die Spendenseite in Ruhe ein, bevor Sie sie veröffentlichen. Ob und wie Ihre Organisation Zahlungen über WeGlow.world abwickeln kann, klären Sie im Gespräch mit dem Team.

Sehen Sie sich zuerst die Weihnachtsseite an, dort finden Sie alle vier Erlebnisse. Danach erstellen Sie Ihr Konto oder schreiben uns über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Ist das digitale Weihnachtserlebnis schon verfügbar?

Die vier Erlebnisse sind ein Konzept bis zum offiziellen Start. Auf den Erlebnisseiten sehen Sie, wie sie funktionieren sollen. Wir sagen Ihnen ehrlich, was bereits live ist, bevor Sie Ihre Aktion darauf aufbauen.

Kann ich Spenden in der Schweiz von der Steuer abziehen?

Ja, wenn die Organisation in der Schweiz ansässig und steuerbefreit ist. Beim Bund gilt: ab 100 Franken im Jahr, höchstens 20 Prozent des Einkommens. Die Kantone regeln ihre eigenen Höchstbeträge, fragen Sie deshalb Ihre kantonale Steuerverwaltung.

Darf ich bei der Online Aktion etwas verlosen?

Nicht ohne Weiteres. Online Verlosungen gelten als Grossspiele und brauchen eine Bewilligung. Klären Sie das vorher mit der Gespa oder Ihrer kantonalen Behörde, bevor Sie Preise ankündigen.

Brauche ich eine Bewilligung für eine Online Aktion?

Für eine reine Online Spendenseite ist eine Sammlungsbewilligung nicht klar vorgesehen. Ob Ihr Kanton eine Online Aktion als Sammlung ansieht, ist nicht bestätigt. Fragen Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle nach.

Welches Erlebnis passt zu meiner Organisation?

Wählen Sie nach Ihrer Geschichte: Glow Room für Wärme, Sternenhimmel für Hoffnung, Geschenkehof für Familien und Kartenwand für persönliche Grüsse. Alle vier folgen dem gleichen Prinzip: Jede Spende wird sichtbar.

Quellen

Hinweis: Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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