Weihnachtsspender zu Dauerspendern machen: so gelingt es
Aus Weihnachtsspendern Dauerspender machen: wann Sie fragen, wie die Dankesmail aussieht und was Sie versprechen dürfen. Mit Hinweisen zu Steuern.
Kurz gesagt Wer zu Weihnachten spendet, ist offen für mehr. Bieten Sie auf der Spendenseite einmalig und monatlich nebeneinander an, fragen Sie nach der Spende statt davor, danken Sie persönlich innerhalb von 48 Stunden und versprechen Sie nur, was Sie halten können. Steuerliche Aussagen machen Sie nur so, wie sie bestätigt sind.
Zu Weihnachten kommen viele Menschen zum ersten Mal auf Ihre Spendenseite. Sie geben aus einem Gefühl heraus, oft einmalig. Dieser Artikel zeigt, wie Sie aus dieser Wärme eine Beziehung machen, die das ganze Jahr trägt, ohne zu drängen und ohne Versprechen, die Sie nicht einlösen können.
Warum Weihnachtsspender ein guter Anfang sind
Weihnachtsspender haben bereits Ja gesagt. Sie kennen Ihren Namen, haben Ihre Seite gefunden und Geld überwiesen. Sie müssen nicht mehr überzeugt werden, dass es Sie gibt, sondern nur eingeladen werden, dabeizubleiben.
Seien Sie dabei ehrlich zu sich selbst: Nicht jeder Weihnachtsspender wird zum Dauerspender, und das ist in Ordnung. Wer nach einer einmaligen Spende im Dezember ein herzliches Dankeschön bekommt, bleibt Ihrem Verein eher in guter Erinnerung. Das Ziel ist eine Einladung, kein Druck.
Einmalig oder monatlich: beides auf der Spendenseite anbieten
Bieten Sie auf Ihrer Spendenseite beide Wege gleichwertig an: einmalig und monatlich. Wer nur monatlich anbietet, schreckt Gelegenheitsspender ab. Wer nur einmalig anbietet, verschenkt die Chance, dass jemand von sich aus regelmäßig geben möchte.
Mit Ihrer Weihnachtsaktion auf WeGlow.world haben Sie auf der Spendenseite einmalige und monatliche Spenden mit jeweils eigenen Beträgen. Zu jedem Betrag können Sie eine Beschriftung setzen, zum Beispiel "Eine warme Mahlzeit" oder "Ein Winterpaket". So sieht die Spenderin, was ihr Beitrag bewirkt.
Die Spendenseite führt in drei Schritten durch: Betrag, persönliche Angaben, Zusammenfassung. Sie funktioniert auf dem Handy, wo viele Weihnachtsspenden entstehen. Vorname und E-Mail Adresse sind Pflichtfelder, alles Weitere ist freiwillig.
Wann Sie zum Dauerspenden einladen
Eine gute Zeit zum Fragen ist direkt nach der Spende, im Moment der Freude. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bindung meist hoch. Wer jemanden vor der Spende mit einer Daueraufforderung überfällt, verliert ihn eher.
- Auf der Spendenseite: Zeigen Sie die monatliche Option sichtbar neben der einmaligen, mit einem Betrag, der niedrig genug für die meisten ist.
- In der Dankesmail: Danken Sie zuerst, laden Sie erst im zweiten Absatz ein.
- Nach 4 bis 6 Wochen: Ein kurzer Bericht, was mit den Spenden geschah, mit einer sanften Einladung.
- Im Januar: Eine zweite, ruhige Einladung, wenn der Weihnachtstrubel vorbei ist.
Mehr als zwei Einladungen in 8 Wochen wirken schnell aufdringlich. Planen Sie lieber weniger Nachrichten, dafür mit echtem Inhalt.
Die Dankesmail, die zum Bleiben einlädt
Die Dankesmail ist Ihre wichtigste Nachricht im ganzen Prozess. Schreiben Sie sie so, als säße die Person Ihnen gegenüber: konkret, kurz, mit Namen. Wann Sie sie senden, entscheidet viel. Ein Dank innerhalb von 48 Stunden wirkt aufmerksam, ein Dank nach drei Wochen wie ein Formular.
Bei WeGlow.world wird nach einer Spende automatisch eine Dankesmail verschickt, wenn Ihr Verein einen Dankestext hinterlegt hat. Hinterlegen Sie ihn also, bevor die Aktion beginnt. Sonst geht der Moment der größten Freude ungenutzt verloren.
Ein Aufbau, der sich bewährt:
- Dank mit Namen und konkretem Bezug: "Danke, Anna. Mit Ihrer Spende wärmt in dieser Woche eine Mahlzeit mehr auf unserem Tisch."
- Ein Satz zur Wirkung: was Ihr Verein im Winter tut, ohne erfundene Zahlen.
- Die Einladung: "Wenn Sie möchten, können Sie uns auch monatlich begleiten, schon ab einem kleinen Betrag. Hier ist der Link."
- Ein Ausweg: "Wenn nicht, sind wir genauso dankbar. Wir halten Sie gern auf dem Laufenden."
Mehr zu Aufbau und Ton einer Weihnachtsmail finden Sie in unserem Beitrag über die Weihnachtsmail an Spender.
Was Sie versprechen dürfen und was nicht
Versprechen Sie nur, was Sie halten können. Ein Dauerspender vertraut Ihnen auf Monate. Ein gebrochenes Versprechen kostet nicht nur diese Spende, sondern auch die nächste.
Sicher können Sie versprechen:
- Sie berichten zu festen Zeitpunkten, zum Beispiel zweimal im Jahr.
- Die Spenderin kann die monatliche Spende jederzeit beenden, sofern Sie das tatsächlich so umsetzen.
- Sie gehen sorgfältig mit den Daten um und schreiben nur an, wer eingewilligt hat.
Versprechen Sie nicht: dass ein Betrag ein bestimmtes Kind, eine bestimmte Mahlzeit oder einen bestimmten Erfolg garantiert, wenn Sie das nicht belegen können. Sagen Sie stattdessen, wofür der Verein die Mittel einsetzt. Und nennen Sie keine steuerlichen Vorteile, die Sie nicht geprüft haben.
Steuerliche Aussagen: nur so, wie sie bestätigt sind
Spenden an gemeinnützige Körperschaften sind nach § 10b EStG als Sonderausgaben abziehbar, bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wie viel Steuer eine Spenderin tatsächlich spart, hängt von ihrer persönlichen Situation ab. Versprechen Sie deshalb keinen festen Prozentsatz.
Als Nachweis gilt grundsätzlich die Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Bei Spenden bis 300 € genügt nach § 50 Abs. 4 EStDV unter bestimmten Voraussetzungen ein Bankbeleg. Welche Angaben dafür auf Ihrer Spendenseite stehen müssen, klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Ob und wie Sie bei mehreren Monatsspenden eine Sammelbestätigung ausstellen, ist hier nicht abschließend geklärt. Fragen Sie das für Ihren Verein beim zuständigen Finanzamt nach. Alles Weitere dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Spendenquittung für Weihnachtsspenden.
Wichtig: Eine Zuwendungsbestätigung darf nur ausstellen, wer einen gültigen Freistellungsbescheid hat, der nach § 63 Abs. 5 AO nicht älter als 5 Jahre ist, oder eine Feststellung, die höchstens 3 Kalenderjahre zurückliegt. Wer fehlerhaft bestätigt, haftet nach § 10b Abs. 4 EStG mit 30 % des gespendeten Betrags.
Einwilligung für Mails an Spender
Wenn Sie Spender nach der Weihnachtsspende per E-Mail zum Dauerspenden einladen, brauchen Sie dafür eine Einwilligung. Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist nach § 7 Abs. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung. Ob die Ausnahme in § 7 Abs. 3 UWG für Spenden gilt, ist nicht bestätigt. Gehen Sie sicherheitshalber von der Einwilligung aus.
Die deutschen Datenschutzaufsichten nennen das Double Opt-in in ihrer Orientierungshilfe zur Direktwerbung (Stand Februar 2022) als geboten. Auf Ihrer Spendenseite sollte daher ein eigenes, nicht vorangekreuztes Feld stehen, in dem Spender dem Newsletter zustimmen. Zuständig sind die Landesdatenschutzbehörden Ihres Bundeslandes.
So geht es mit WeGlow.world
Mit WeGlow.world richten Sie in drei Schritten eine Spendenseite ein, auf der einmalige und monatliche Spenden möglich sind. Dann können Sie Ihre Unterstützer bitten, eigene Aktionsseiten zu starten und ihren Freundeskreis einzuladen.
Die vier Weihnachtserlebnisse sind noch ein Konzept bis zum offiziellen Start. Sie zeigen aber, wie Sie Dauerspenden sichtbar machen können:
- Beim Sternenhimmel wird jede Spende zu einem Stern, und Besucher fliegen von Stern zu Stern. Das eignet sich, um zu zeigen, dass viele kleine Beiträge einen Himmel ergeben.
- Im Glow Room wird jede Spende zu einer Dekoration am Baum in einem dreidimensionalen Wohnzimmer.
Eine Übersicht aller Erlebnisse finden Sie im Hub für Weihnachtsaktionen. Auch Geschenkehof und Kartenwand sind dort beschrieben.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die Vereine bei diesem Thema am häufigsten stellen.
Wie viele Weihnachtsspender werden zu Dauerspendern?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, und wir nennen bewusst keine Quote. Messen Sie bei sich selbst: wie viele Spender in diesem Dezember eine monatliche Spende gewählt haben, und vergleichen Sie im nächsten Jahr.
Ab welchem Betrag lohnt sich die monatliche Spende?
Das hängt von Ihrem Verein ab. Ein niedriger Einstiegsbetrag senkt die Hemmschwelle. Setzen Sie ihn so, dass Ihr Team den Aufwand für Dank und Bericht trotzdem tragen kann.
Muss ich bei Monatsspenden jedes Mal eine Zuwendungsbestätigung ausstellen?
Das ist hier nicht abschließend bestätigt. Fragen Sie Ihr Finanzamt, ob eine Sammelbestätigung für das Kalenderjahr möglich ist und was sie enthalten muss.
Darf ich Weihnachtsspender per Mail zum Dauerspenden einladen?
Nur mit Einwilligung, wie oben beschrieben. Bei Zweifeln wenden Sie sich an die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes oder an eine Fachperson.
Was tun, wenn jemand die monatliche Spende beenden möchte?
Machen Sie das so leicht wie möglich und danken Sie für die bisherige Unterstützung. Wer freundlich geht, kommt oft später wieder.
Starten Sie Ihre Weihnachtsaktion
Sie können kostenlos starten, brauchen dafür aber zuerst einen Account auf WeGlow.world. Erstellen Sie ein Konto über die Registrierung oder vereinbaren Sie eine Demo über das Kontaktformular. Aktuelle Preise sehen Sie auf der Preisseite.
Quellen
- § 10b EStG, Abzug von Spenden
- § 50 EStDV, Nachweis von Zuwendungen
- § 63 AO, Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
- § 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen
- Orientierungshilfe zur Direktwerbung der Datenschutzkonferenz, Februar 2022
Gecheckt am 9. Oktober 2026. Dies ist keine Rechtsberatung oder Steuerberatung.