Weihnachtsaktion Ideen für Ihren gemeinnützigen Verein

Wunschbaum, Adventskalender, Weihnachtsmarkt und Tombola: Ideen für Vereine, dazu die bestätigten Regeln und ein Zeitplan von sechs Wochen.

Kurz gesagt Für eine Weihnachtsaktion braucht Ihr Verein keine große Bühne. Ein Wunschbaum, ein Spenden Adventskalender oder ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt reichen oft aus. Planen Sie sechs Wochen ein, klären Sie Tombola, Sammlung und Spendenquittung früh bei den zuständigen Stellen und geben Sie online einen einfachen Weg zum Spenden.

Welche Weihnachtsaktion passt zu Ihrem Verein?

Fragen Sie sich zuerst, wie viele Menschen mithelfen und wie viel Zeit bleibt. Fünf bis zehn Ehrenamtliche schaffen in sechs Wochen jedes der folgenden Formate. Wer nur zwei Personen hat, startet am besten mit dem Adventskalender.

  • Wunschbaum: viel Wärme, mittlerer Aufwand
  • Adventskalender: 24 Tage, wenig Logistik
  • Weihnachtsmarkt: Begegnung, aber Genehmigungen
  • Tombola: nur nach Klärung der Regeln

Wunschbaum: Wünsche erfüllen statt Geld sammeln

Beim Wunschbaum hängen Wünsche auf Zetteln an einem Baum, und Spenderinnen und Spender erfüllen einen davon. Das Format ist in Deutschland bekannt, zum Beispiel aus Bezirksämtern in Berlin. Es eignet sich für Vereine mit Kindern, Senioren oder Familien in Not.

Halten Sie den Ablauf einfach: Wünsche sammeln, auf etwa 20 bis 30 Zettel begrenzen, Baum aufstellen, Geschenke bis zu einem festen Tag zurückbringen lassen. Nennen Sie keine echten Namen von Kindern, sondern nur Vornamen oder Nummern, und stimmen Sie die Wünsche mit den Eltern oder Betreuern ab. Legen Sie eine Preisgrenze fest, etwa 20 Euro pro Wunsch, damit niemand überfordert wird.

Wer nicht vor Ort sein kann, soll trotzdem helfen können. Bieten Sie deshalb parallel eine Online Spende an, mit der Sie fehlende Wünsche selbst besorgen. Mehr zur Planung finden Sie im Artikel Weihnachtsaktion planen: Zeitplan für Vereine.

Spenden-Adventskalender: 24 Türchen, 24 Anlässe

Ein Adventskalender gibt jedem Tag bis Heiligabend einen Zweck. Hinter Türchen 1 steht zum Beispiel eine warme Mahlzeit, hinter Türchen 24 ein Geschenk. Jeder Tag bekommt einen Betrag und eine kurze Geschichte, die Sie täglich teilen.

Der Reiz liegt im Rhythmus. Ihre Unterstützer kommen vierundzwanzigmal zurück, statt einmal zu spenden. Das lässt sich von zwei Personen betreuen: ein Foto, drei Sätze, ein Link. Ein Beispiel dafür ist die Aktion 24 gute Taten.

Bereiten Sie alle 24 Texte vor dem 1. Dezember vor, am besten bis Mitte November. Ein Tag mit Verspätung kostet Vertrauen. Planen Sie außerdem eine Mail an Ihre Unterstützer ein, aber nur an Personen, die dem Empfang ausdrücklich zugestimmt haben. Die deutschen Datenschutzbehörden empfehlen dafür das Double Opt In Verfahren.

Weihnachtsmarkt: Stand, Glühwein und gute Gespräche

Ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt bringt Sie mit Menschen ins Gespräch, die Ihren Verein noch nicht kennen. Verkaufen Sie Selbstgemachtes, Punsch oder Gebäck und zeigen Sie auf einem Schild, wofür der Erlös bestimmt ist.

Ob Sie dafür eine Genehmigung brauchen, entscheidet Ihre Gemeinde. Ein Stand, eine Infotafel oder eine Spendendose im öffentlichen Raum braucht oft eine Sondernutzungserlaubnis, in Hamburg etwa vom Bezirksamt. Fragen Sie bei Ihrem Ordnungsamt nach. Wird Glühwein verkauft, können außerdem gewerberechtliche Vorgaben gelten. Auch dazu sagt Ihre Stadt, was zutrifft.

Zu Sammlungen gilt: In den meisten Bundesländern ist keine Sammlungserlaubnis mehr nötig, aber Rheinland-Pfalz, Thüringen und das Saarland kennen sie noch. Thüringen erlaubt Kindern unter 14 Jahren das Sammeln nicht. Alles Weitere lesen Sie im Artikel Weihnachtsmarkt für den guten Zweck.

Tombola: nur mit bestätigten Regeln

Eine Tombola ist eine Ausspielung und damit Glücksspielrecht. Wer sie ohne Erlaubnis veranstaltet, macht sich strafbar. Das Recht liegt bei den Bundesländern, deshalb gibt es kein einheitliches Rezept für ganz Deutschland.

Gesichert ist folgender Rahmen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 dürfen bei einer kleinen Lotterie die Einsätze zusammen höchstens 40.000 Euro betragen. Der Reinertrag muss ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienen. Reinertrag und Gewinnsumme müssen jeweils mindestens 25 Prozent der Einsätze erreichen. Minderjährige dürfen nicht teilnehmen.

Die Länder dürfen strenger sein. In Berlin und Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel jeweils mindestens ein Drittel Reinertrag verlangt, in NRW dürfen Lose höchstens drei Monate verkauft werden. Lose über das Internet sind in den gelesenen allgemeinen Erlaubnissen von Berlin, NRW und Bremen (dort befristet bis 31. Dezember 2024) ausgeschlossen. Eine Online Tombola ist für Ihren Verein deshalb keine Standardoption.

Zusätzlich ist die Lotteriesteuer beim Finanzamt anzumelden, auch wenn sie befreit ist. In Berlin und NRW gilt dafür mindestens zwei Wochen vor Beginn. Fragen Sie vor dem Losverkauf Ihre zuständige Behörde und das Finanzamt. Ob für Losgeld eine Spendenquittung möglich ist, ist nicht gesichert, klären Sie das mit einer Steuerberatung.

Spendenquittung und Zuwendungsbestätigung

Spenderinnen und Spender fragen zu Weihnachten oft nach einer Spendenquittung. Offiziell heißt sie Zuwendungsbestätigung. Der Verein stellt sie nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster aus, wenn er gemeinnützig ist und sein Freistellungsbescheid nicht älter als fünf Jahre ist.

Bei Spenden bis 300 Euro genügt dem Spender ein Bankbeleg, sofern Ihr Verein als begünstigter Verein die nötigen Angaben nennt. Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Eine Spende gilt für das Jahr, in dem sie bezahlt wird, also bis zum 31. Dezember. Eine falsche Bestätigung kann den Verein mit 30 Prozent des Betrags haftbar machen. Die genaue Formulierung für die Spendenseite klären Sie mit dem Finanzamt.

Der Zeitplan in sechs Wochen

  1. Woche 1: Format wählen, Team und Ziel festlegen
  2. Woche 2: Genehmigungen und Termine bei Behörden klären
  3. Woche 3: Texte, Fotos und Spendenseite vorbereiten
  4. Woche 4: Aktion bekannt machen
  5. Woche 5 und 6: Aktion durchführen, danken, abrechnen

Den vollständigen Plan mit Aufgaben pro Woche finden Sie im Artikel Weihnachtsaktion planen: Zeitplan für Vereine.

So geht es mit WeGlow.world

Mit WeGlow.world richten Sie eine Spendenseite in drei Schritten ein: Betrag, persönliche Angaben und Zusammenfassung. Spender können einmalig oder monatlich geben, jeweils mit eigenen Beträgen und Beschriftungen, zum Beispiel „Eine warme Mahlzeit“. Die Seite funktioniert auf dem Handy. Sie können einen Dankestext hinterlegen, der nach der Spende automatisch verschickt wird.

Unterstützer können eine eigene Aktionsseite starten und im Freundeskreis Spenden sammeln. Das passt gut zum Wunschbaum und zum Adventskalender. Außerdem gibt es vier Weihnachtserlebnisse, die noch Konzept bis zum offiziellen Start sind. Im Glow Room wird aus jeder Spende eine Verzierung am Weihnachtsbaum in einem 3D Wohnzimmer, im Sternenhimmel wird jede Spende zu einem Stern. Wer starten möchte, kann sich hier anmelden.

Häufige Fragen

Die fünf Fragen, die Vereine vor einer Weihnachtsaktion am häufigsten stellen.

Wie viel Vorlaufzeit braucht eine Weihnachtsaktion?

Rechnen Sie mit etwa sechs Wochen. Für Genehmigungen, etwa bei Tombola oder Stand, sollten Sie früher anfragen, denn Anmeldungen beim Finanzamt verlangen mindestens zwei Wochen Vorlauf.

Darf unser Verein eine Tombola online veranstalten?

Nach den gelesenen allgemeinen Erlaubnissen von Berlin, NRW und Bremen (dort befristet bis 31. Dezember 2024) ist der Losverkauf über das Internet ausgeschlossen. Fragen Sie bei Ihrer Glücksspielbehörde nach, ob für Ihren Fall eine Einzelerlaubnis möglich ist.

Brauchen wir eine Genehmigung zum Sammeln?

In den meisten Bundesländern nicht mehr, in Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland schon. Für Stände auf öffentlichen Straßen ist oft eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Fragen Sie Ihr Ordnungsamt.

Bekommen Spender eine Spendenquittung?

Ja, mit einer Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, wenn Ihr Verein gemeinnützig ist und einen gültigen Freistellungsbescheid hat. Bis 300 Euro genügt dem Spender oft der Bankbeleg.

Wie erreichen wir Spender per Mail?

Nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung. Die Datenschutzbehörden nennen das Double Opt In Verfahren als geboten. Zuständig ist die Aufsicht Ihres Bundeslandes.

Quellen

Artikel