Weihnachtsaktion Ideen für Ihre Schweizer Organisation

Markt, Adventsfenster, Kerzenziehen, Guetzli oder Konzert: fünf Ideen für Ihre Weihnachtsaktion in der Schweiz, mit den Regeln für Tombola und Sammlung.

Kurz gesagt Fünf Ideen tragen eine Schweizer Weihnachtsaktion: Weihnachtsmarkt, Adventsfenster, Kerzenziehen, Guetzli und Konzert. Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst Gemeinde und Kanton fragen, dann planen. Die Regeln für Märkte, Tombola und Sammlungen unterscheiden sich je nach Kanton, und eine Spendenseite verlängert jede Aktion über den Anlass hinaus.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wo wir etwas nicht sicher bestätigen konnten, nennen wir die Stelle, die Sie fragen können.

Weihnachtsaktion in der Schweiz: was zählt zuerst

Die Schweiz hat 26 Kantone, und fast alles, was eine Aktion auf der Strasse betrifft, regeln Kanton oder Gemeinde. Erst nach der Auskunft vor Ort lohnt sich die Wahl der Idee.

Planen Sie 6 Wochen Vorlauf ein, bei einem Markt in einer grösseren Stadt eher mehr. Die Stadt Bern etwa nennt für Weihnachtsmarkt-Stände den 30. April als Anmeldeschluss. Ob Ihre Gemeinde ähnlich früh dran ist, wissen wir nicht, also fragen Sie im Frühjahr oder Sommer. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Artikel Weihnachtsaktion planen in der Schweiz.

Idee 1: Weihnachtsmarkt Stand

Ein Stand Ihres Vereins auf dem lokalen Weihnachtsmarkt bringt Sichtbarkeit und Gespräche. Verkaufen können Sie Selbstgemachtes, Kerzen, Guetzli oder Glühwein, und eine Spendenbox oder ein QR Code führt zur Spendenseite.

Märkte sind in der Schweiz Sache der Gemeinde, jede hat ihr eigenes Marktreglement. Die Stadt Bern wickelt Standanträge über die Orts- und Gewerbepolizei ab, mit offiziellem Formular. Für Essen und Getränke kann zusätzlich eine Wirtschaftsbewilligung nötig sein: Im Kanton Freiburg ist das ein Patent K, wenn der Ort keine Gastrobewilligung hat. Für andere Kantone ist das nicht bestätigt, fragen Sie die Gemeinde.

Idee 2: Adventsfenster

Beim Adventsfenster gestaltet jeden Abend im Dezember ein anderes Haus oder eine andere Gruppe ein Fenster, 24 Fenster ergeben einen lebendigen Quartierkalender.

Eröffnen Sie das Fenster mit einer kurzen Geschichte aus Ihrer Arbeit und einem Hinweis auf die Spendenseite. Wenn Gäste vor Ihrem Fenster stehen, sammeln Sie mit einer Box oder einem QR Code. Steht das Fenster auf öffentlichem Grund, etwa ein Platz oder ein Trottoir, kann eine Erlaubnis der Gemeinde nötig sein. Fragen Sie nach, bevor Sie Einladungen verteilen.

Idee 3: Kerzenziehen

Kerzenziehen ist eine Aktion zum Mitmachen: Familien ziehen gegen einen Beitrag ihre eigene Kerze, Sie erklären nebenbei, wofür der Erlös bestimmt ist. Das eignet sich für Schulhaus, Kirchgemeindehaus oder Vereinslokal.

Rechnen Sie mit einem festen Ablauf: Wachs, Dochte und Aufsicht an der Wärmequelle brauchen mehrere Helfende, planen Sie 5 bis 10 Personen ein. Legen Sie vorher einen Richtpreis fest und sagen Sie klar, dass ein Teil des Beitrags die Materialkosten deckt. Wer mehr geben möchte, findet den Link zur Spendenseite auf einem Aufsteller.

Idee 4: Guetzli verkaufen

Guetzli sind die einfachste Weihnachtsaktion: Mitglieder backen, Sie packen Säckchen und verkaufen sie am Markt, vor der Kirche oder im Büro.

Klären Sie vorher, wo Sie verkaufen dürfen. Auf privatem Grund, im eigenen Lokal oder an einem bestehenden Anlass brauchen Sie meist weniger als auf der Strasse. Die genauen Vorschriften für den Verkauf selbst gebackener Ware haben wir nicht geprüft, bitten Sie dazu die Gemeinde oder das Lebensmittelinspektorat Ihres Kantons um Auskunft.

Idee 5: Benefizkonzert

Ein Weihnachtskonzert mit einem lokalen Chor, einer Musikgesellschaft oder einer Schulklasse füllt Kirchen und Säle. Der Eintritt kann frei sein, mit Kollekte am Ausgang, oder mit Ticketpreis.

Im Kanton Genf sind etwa Sammlungen bei eigenen Veranstaltungen der Organisation vom Bewilligungsregime ausgenommen. Für Zürich gilt eine Bewilligungspflicht bei direktem Spendenkontakt in der Öffentlichkeit. Für andere Kantone ist nichts bestätigt. Fragen Sie die zuständige Stelle Ihres Kantons.

Tombola: nur mit den Regeln

Eine Tombola bringt viel Spass und viel Einnahmen, aber auch Pflichten. Das Geldspielgesetz regelt Lotterien in der ganzen Schweiz, die Kantone setzen es um und dürfen strenger sein.

Nach Gesetz und Verordnung sind kleine Tombolas an einem Unterhaltungsanlass mit reinen Sachpreisen von der Bewilligung ausgenommen, wenn die Summe aller Einsätze höchstens 50'000 Franken beträgt. Die Lose müssen im direkten Zusammenhang mit dem Anlass verkauft und gezogen werden. Die Kantone können zusätzliche Auflagen machen: Freiburg verlangt eine Meldung ans Oberamt, St.Gallen nennt Tombolas ohne Geldpreise in der Regel bewilligungsfrei. Online Lose zu verkaufen ist keine Kleinlotterie mehr. Den ganzen Überblick finden Sie im Artikel Tombola für die Weihnachtsaktion in der Schweiz.

Zusammen wirken lassen: Spendenseite und Aktionsseiten

Jede Idee wirkt länger, wenn sie zu einem Ort führt, an dem man später noch spenden kann. Mit WeGlow.world richten Sie dafür eine Spendenseite in drei Schritten ein: Betrag, persönliche Angaben, Zusammenfassung.

Einmalige und monatliche Spenden sind möglich, jeweils mit eigenen Beträgen und Beschriftungen wie «Ein warmer Znüni». Die Seite funktioniert auf dem Smartphone. Abgefragt werden Vorname und E-Mail, anonym geben ist möglich. Hinterlegen Sie einen Dankestext, geht nach einer Spende eine Dankes-E-Mail raus.

Unterstützer können zudem eine eigene Aktionsseite für Ihre Kampagne starten, etwa die Gruppe, die Guetzli backt. Starten können Sie gratis mit einem Account unter Anmeldung bei WeGlow.world. Über Zahlungen oder die Verfügbarkeit in der Schweiz machen wir hier keine Aussage, prüfen Sie dies direkt mit uns über den Kontakt. Mehr dazu im Artikel Online Weihnachtsaktion in der Schweiz.

So gehen Sie mit WeGlow.world vor

WeGlow.world arbeitet an vier digitalen Weihnachtserlebnissen. Sie sind ein Konzept bis zum offiziellen Start, das sagen wir ehrlich. Zwei passen gut zu Ihren Anlässen.

Im Glow Room wird jede Spende zu Schmuck am Baum eines 3D Wohnzimmers. Im Sternenhimmel wird jede Spende zu einem Stern, und man fliegt von Stern zu Stern. Dazu passt das Adventsfenster, Fenster für Fenster.

Steuerabzug und Spendenbescheinigung

Spenden an Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die wegen öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit sind, sind bei der direkten Bundessteuer abziehbar. Voraussetzung: mindestens 100 Franken im Steuerjahr, höchstens 20 Prozent des Einkommens nach Abzügen.

Es ist ein Abzug vom Einkommen und kein fester Prozentsatz zurück, der Nutzen hängt vom Steuersatz ab. Die Kantone setzen ihre Grenzen selbst fest, bestätigt sind uns nur Zürich und St.Gallen mit je 100 Franken und 20 Prozent. Ein Kauf am Stand ist keine Spende, bei Tombolalosen fragen Sie die Steuerverwaltung. Wer die Spende in der Steuererklärung geltend macht, sollte einen Beleg mit Namen der Organisation, Betrag und Jahr haben. Was Ihr Kanton akzeptiert, fragen Sie die Steuerverwaltung.

E-Mail und Datenschutz bei der Nachbetreuung

Wer nach dem Anlass E-Mails an Spendende schickt, sollte vorher eine Einwilligung haben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt bei Massenwerbung die Einwilligung, einen korrekten Absender und eine einfache, kostenlose Abmeldung.

Ob eine gemeinnützige Organisation darunter fällt und ob die Ausnahme für bestehende Kunden bei Spenden greift, ist nicht bestätigt. Gehen Sie von einer nötigen Einwilligung aus. Informieren Sie auf der Spendenseite, wer die Daten bearbeitet und wozu (Art. 19 DSG). Zuständig ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Häufige Fragen

Fünf Fragen, die Schweizer Vereine zu Weihnachtsaktionen oft stellen.

Brauche ich für den Weihnachtsmarkt eine Bewilligung?

In der Regel ja, denn Märkte sind Sache der Gemeinde mit eigenem Reglement. Die Stadt Bern nennt als Anmeldeschluss den 30. April. Fragen Sie Ihre Gemeinde früh und nach den Fristen.

Darf ich eine Tombola ohne Bewilligung machen?

Unter engen Bedingungen ja: nur Sachpreise, an einem Unterhaltungsanlass und mit Einsätzen von höchstens 50'000 Franken. Die Kantone dürfen strenger sein, in Freiburg ist zum Beispiel eine Meldung nötig.

Kann ich Lose online verkaufen?

Nein, nicht als Kleinlotterie. Online Lotterien gelten als Grossspiele und brauchen eine Bewilligung der interkantonalen Behörde Gespa. Sie sind in der Praxis Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten.

Sind Spenden steuerlich abziehbar?

Bei der Bundessteuer ab 100 Franken im Jahr bis 20 Prozent des Einkommens, wenn die Organisation ihren Sitz in der Schweiz hat und steuerbefreit ist. Die kantonalen Grenzen unterscheiden sich, fragen Sie Ihre Steuerverwaltung.

Darf ich auf der Strasse für den Verein sammeln?

Das regelt der Kanton. In Zürich braucht es eine Bewilligung für direkten Spendenkontakt, in Genf eine vorherige Genehmigung mindestens einen Monat vor dem Start. Fragen Sie die Stelle Ihres Kantons.

Quellen

Alle Quellen wurden am 9. Oktober 2026 geprüft.

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