Weihnachtskarten, Wunschbaum und Konzert für den guten Zweck

Drei Weihnachtsformate für Vereine im Vergleich: Vorbereitung, relative Kosten und Reichweite, dazu die digitale Variante mit Kartenwand und Glow Room.

Kurz gesagt Weihnachtskarten, Wunschbaum und Weihnachtskonzert sind drei Formate, die Sie als Verein nebeneinander oder einzeln nutzen können. Karten brauchen wenig Vorlauf, der Wunschbaum etwa 6 Wochen Absprachen, das Konzert den größten Aufwand und die größte Bühne. Digital lassen sich alle drei verlängern, etwa mit einer Kartenwand.

Wer als Verein Weihnachten nutzen will, muss nicht gleich einen Markt aufbauen. Karten, ein Wunschbaum und ein Konzert sprechen unterschiedliche Menschen an und lassen sich gut kombinieren. Dieser Artikel stellt die drei Formate nebeneinander und zeigt, wie Sie sie online weiterführen.

Drei Formate im Vergleich

Die Tabelle vergleicht Vorbereitung, relative Kosten und Reichweite. Konkrete Preise nennen wir bewusst nicht, denn Druck, Raummiete und Technik sind je nach Ort und Anbieter sehr verschieden. Holen Sie dafür Angebote ein.

FormatVorbereitungRelative KostenReichweite
WeihnachtskartenKurz: 2 bis 3 Wochen, 2 bis 3 PersonenNiedrig, wenn Sie Karten selbst gestalten oder Spender sie digital schreibenBreit, weil jede Karte an Familie und Freunde weitergeht
WunschbaumMittel: etwa 6 Wochen, 5 bis 10 Helfende und ein Partner vor OrtMittel, denn Sie brauchen Material, Sammelstellen und OrganisationLokal, dafür sehr persönlich
WeihnachtskonzertLang: 8 bis 12 Wochen, Raum, Mitwirkende und TechnikAm höchsten, vor allem durch Raum und TechnikEin Abend, dafür viel Aufmerksamkeit in der Region

Die Zeitangaben sind unsere Planungsrichtwerte, keine Vorgaben. Passen Sie sie an Ihr Team an. Wer unsicher ist, startet mit den Karten und baut von dort aus auf. Weitere Ideen finden Sie im Artikel Weihnachtsaktion Ideen für Vereine.

Weihnachtskarten für den guten Zweck

Bei dieser Aktion verschicken Unterstützer Karten, und für jede Karte wird gespendet. Das kann eine gedruckte Karte sein, die Ihr Verein anbietet, oder eine digitale Karte, die jemand mit der Spende schreibt. Der Reiz liegt im Gruß: Man schenkt Nähe und tut zugleich etwas Gutes.

  • Legen Sie ein Motiv fest, etwa eine Zeichnung aus Ihrer Arbeit.
  • Sagen Sie klar, wohin der Beitrag fließt.
  • Setzen Sie einen Schlusstermin, damit Karten vor Weihnachten ankommen.

Mit einem eigenen Entwurf bleibt der Aufwand klein. Wichtig ist, dass jede Karte einen Namen und eine kurze Botschaft tragen kann. Das macht den Gruß persönlich und gibt Ihnen später Material für Dankeschön und Berichte.

Wunschbaum: Wünsche erfüllen lassen

Beim Wunschbaum hängen Wünsche an einem Baum, und Unterstützer erfüllen sie. Solche Aktionen kennt man in Deutschland vor allem lokal, etwa über Bezirksämter oder Einrichtungen vor Ort. Der Wunsch ist konkret, das Geschenk wird übergeben, und die Wirkung ist sofort greifbar.

Gerade bei Wünschen von Kindern lohnt sich Zurückhaltung. Nennen Sie keine vollen Namen und keine Fotos ohne klare Einwilligung der Sorgeberechtigten. Welche Regeln im Einzelfall gelten, erfahren Sie bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes. Das Gesetz weist die Aufsicht über Vereine den Behörden der Länder zu.

  • Sammeln Sie Wünsche über eine Vertrauensperson, zum Beispiel eine Einrichtung.
  • Geben Sie jedem Wunsch eine Nummer statt eines Namens.
  • Planen Sie Abgabe und Übergabe mit festen Terminen, etwa 2 Wochen vor Heiligabend.

Weihnachtskonzert für den guten Zweck

Ein Konzert gibt Ihrem Verein einen Abend voller Aufmerksamkeit. Chöre, Schulbands oder Musiker aus der Nachbarschaft treten auf, das Publikum spendet. Das Format braucht den größten Vorlauf, denn Sie müssen Raum, Mitwirkende, Technik und Ablauf klären, am besten 8 bis 12 Wochen im Voraus.

Zu den Rechten an der Musik können wir keine geprüfte Auskunft geben. Ob und was Sie für die Aufführung geschützter Werke anmelden oder zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der GEMA oder bei der Gemeinde, die den Raum vermietet. Wir nennen hier bewusst keine Beträge.

  • Fragen Sie Mitwirkende, ob sie ohne Gage auftreten.
  • Bieten Sie Spendenboxen und einen QR Code zur Spendenseite an.
  • Wer Eintritt verlangt, sollte vorab mit dem Finanzamt klären, wie das steuerlich zu behandeln ist.

Regeln in Deutschland kurz erklärt

Nicht jede Gabe ist automatisch eine abzugsfähige Spende. Eine Spende muss freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Das heißt: Eintritt und Losverkauf sind etwas anderes als eine freie Spende. Klären Sie das mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, bevor Sie Quittungen ausstellen.

  • Spenden sind als Sonderausgaben bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar.
  • Bis 300 € genügt für Spender in der Regel ein Bankbeleg, wenn der Verein vorgesehene Angaben bereithält.
  • Eine Zuwendungsbestätigung, auch Spendenquittung genannt, folgt dem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums.
  • Die Spende zählt für das Kalenderjahr, in dem sie bezahlt wird, also bis 31. Dezember.

Eine Tombola beim Konzert braucht eine Erlaubnis, die je Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Kleine Lotterien sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag bis 40.000 € Einsatz vorgesehen, einzelne Länder setzen engere Grenzen. Lotterien im Internet sind in den gelesenen Allgemeinen Erlaubnissen (Berlin, NRW, Bremen bis 31. Dezember 2024) nicht zugelassen. Planen Sie die Anmeldung der Lotteriesteuer beim Finanzamt mindestens 2 Wochen vorher ein.

So gehen Sie es mit WeGlow.world an

Alle drei Formate lassen sich online verlängern. WeGlow.world bietet eine Spendenseite in drei Schritten: Betrag, Angaben, Zusammenfassung. Spender wählen einmalig oder monatlich, Sie legen die Beträge fest, und die Seite funktioniert auch auf dem Handy. Mit Ihrem Verein richten Sie sie unter Anmelden ein.

Unterstützer können außerdem eine eigene Aktionsseite starten und im eigenen Freundeskreis sammeln. Das passt zu Karten und Wunschbaum: Wer eine Karte schreibt oder einen Wunsch erfüllt, lädt andere ein. Hinterlegen Sie einen Dankestext, damit Spender nach ihrer Spende eine Nachricht erhalten.

Für die digitale Variante gibt es vier Weihnachtserlebnisse. Sie sind bis zum offiziellen Start ein Konzept mit Demo, und wir sagen das offen. Zwei passen besonders zu diesem Artikel.

Kartenwand

An der Kartenwand hängen Umschläge an einem Seil, und jede Karte trägt eine Briefmarke. Ein Klick öffnet die Karte. So wird aus Ihren Weihnachtskarten eine Wand, die Spender lesen, durchsuchen und teilen können. Sie passt zu persönlichen Grüßen, auch nach dem Konzert.

Glow Room

Im Glow Room, einem 3D Wohnzimmer mit Weihnachtsbaum, wird jede Spende ein Schmuckstück am Baum, mit Karte dazu. Das eignet sich, wenn Sie nach dem Wunschbaum vor Ort den Gedanken online weitertragen wollen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Online Weihnachtsaktion mit digitalem Erlebnis.

Wenn Sie lieber zuerst einen Markt planen, hilft der Artikel Weihnachtsmarkt für den guten Zweck. Alle Erlebnisse finden Sie auf der Übersichtsseite, bei Fragen hilft der Kontakt.

Häufige Fragen

Welches der drei Formate passt für einen kleinen Verein?

Meist die Weihnachtskarten, weil Vorbereitung und Kosten klein bleiben. Mit 2 bis 3 Personen und etwa 3 Wochen Vorlauf ist die Aktion machbar. Wunschbaum und Konzert folgen, wenn Ihr Team wächst.

Brauche ich für das Weihnachtskonzert GEMA Gebühren?

Das können wir nicht verlässlich beantworten, es hängt vom Programm und vom Ort ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig direkt bei der GEMA und beim Vermieter des Raums, bevor Sie Plakate drucken.

Darf ich für Eintritt oder Lose eine Spendenquittung ausstellen?

Eine Spende ist freiwillig und ohne Gegenleistung. Eintritt und Lose sind deshalb heikel. Sprechen Sie vorab mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, bevor Sie Zuwendungsbestätigungen ausgeben.

Wie schütze ich die Daten der Wunschkinder?

Verwenden Sie Nummern statt Namen und holen Sie Einwilligungen der Sorgeberechtigten ein. Für die genauen Pflichten fragen Sie die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes.

Kann ich eine Tombola online anbieten?

Nicht ohne Weiteres. Die gelesenen Allgemeinen Erlaubnisse schließen den Losverkauf im Internet aus. Bieten Sie Tombolen nur vor Ort an und holen Sie die nötige Erlaubnis Ihres Bundeslandes ein.

Quellen

Geprüft am 9. Oktober 2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel das Finanzamt, das Ordnungsamt oder eine Steuerberatung.

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