Weihnachtsmail an Spender in der Schweiz: 3 Beispiele

Drei fertige Weihnachtsmails für Spender in der Schweiz: Einladung, Zwischenstand, Dank. Mit Betreff, Button und den UWG Regeln zur Einwilligung.

Kurz gesagt Eine gute Weihnachtsmail an Spender in der Schweiz braucht drei Dinge: vorherige Einwilligung, einen korrekten Absender und eine kostenlose Abmeldung. Planen Sie 3 Mails in 6 Wochen: Einladung, Zwischenstand, Dank. Unten finden Sie alle drei zum Kopieren, mit Betreff und Button.

Was das Gesetz für Ihre Mail verlangt

Für Massenwerbung per E-Mail gilt in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlauter handelt, wer solche Mails sendet, ohne vorher die Einwilligung einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG).

  • Vorherige Einwilligung: Die Spenderin hat vorher zugestimmt, Post von Ihnen zu bekommen.
  • Korrekter Absender: Name Ihres Vereins oder Ihrer Stiftung und eine echte Antwortadresse.
  • Kostenlose Abmeldung: Ein Link in jeder Mail, ein Klick, keine Kosten.

Es gibt eine Ausnahme für Kundinnen und Kunden, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen ihre Kontaktdaten gegeben haben. Ob eine Spende als solcher Kauf gilt, ist nicht bestätigt. Gehen Sie deshalb den sicheren Weg und holen Sie immer die Einwilligung ein. Ob das UWG auch für ideelle Organisationen gilt, ist ebenfalls nicht bestätigt. Nehmen Sie an, dass es gilt.

Wer vorsätzlich unlauter handelt, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 23 UWG). Das ist selten der Alltag, aber ein guter Grund für saubere Listen.

Datenschutz: nur das, was sicher gilt

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) gilt auch für Vereine, die Personendaten bearbeiten (Art. 2 DSG). Drei Punkte betreffen Ihre Weihnachtsmail direkt.

  • Wer sich abmeldet oder widerspricht, wird nicht mehr angeschrieben. Eine Bearbeitung gegen den ausdrücklichen Willen ist eine Persönlichkeitsverletzung (Art. 30 DSG).
  • Beim Erheben von Daten informieren Sie über Ihre Identität, den Zweck und die Empfänger (Art. 19 DSG). Ein kurzer Datenschutzhinweis auf der Spendenseite genügt als Ausgangspunkt.
  • Einwilligungen sind nur gültig, wenn sie freiwillig und nach angemessener Information erfolgen (Art. 6 DSG).

Ob für Ihren Verein eine Ausnahme beim Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gilt, hängt von einer Verordnung ab. Fragen Sie dazu den Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Dasselbe gilt für Merkblätter zu Direktwerbung.

Der Plan: 3 Mails in 6 Wochen

Weniger ist mehr. Drei Mails reichen für eine Weihnachtsaktion, wenn jede einen klaren Zweck hat. Die Tabelle zeigt einen Rhythmus, den Sie auf Ihre eigene Aktion anpassen können. Die Daten sind unsere Planungsempfehlung, keine Vorgabe.

MailZeitpunktZielButton
EinladungAnfang NovemberAktion vorstellenJetzt spenden
ZwischenstandMitte DezemberFortschritt zeigenMithelfen
DankInnert 48 Stunden nach AktionsendeDanke sagen, Wirkung zeigenMehr erfahren

Schicken Sie die Einladung an alle, die zugestimmt haben. Den Zwischenstand und den Dank können Sie differenzieren: wer schon gespendet hat, bekommt einen anderen Text als wer noch nicht gespendet hat.

Drei vollständige Beispielmails

Alle Namen, Beträge und Zahlen in den Beispielen sind erfunden. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre eigenen Angaben. Jede Mail endet mit Ihrem Impressum und dem Abmeldelink.

Mail 1: Einladung

Betreff: Dieses Jahr schenken wir gemeinsam Wärme

Button: Jetzt spenden

Guten Tag [Vorname]

Im Winter wird es bei uns im [Name der Einrichtung] eng: Mehr Menschen suchen einen warmen Platz und eine Mahlzeit. Bis Weihnachten möchten wir [Ziel, zum Beispiel 4 000 Franken] sammeln, damit wir die Tür bis im Frühling offen halten können.

Schon 25 Franken sind eine warme Mahlzeit für [Anzahl] Gäste. Jede Spende, ob einmalig oder monatlich, zählt.

[Button: Jetzt spenden]

Herzlichen Dank, dass Sie dabei sind.
[Name], [Verein]

Sie erhalten diese Mail, weil Sie sich für unsere Neuigkeiten angemeldet haben. [Abmelden] | [Verein, Adresse, E-Mail]

Mail 2: Zwischenstand

Betreff: Schon [Betrag] Franken: Ihr Beitrag zählt

Button: Mithelfen

Guten Tag [Vorname]

Dank Ihnen und vielen anderen sind bereits [Betrag] von [Ziel] Franken zusammengekommen. Es bleiben noch [Anzahl] Tage bis Weihnachten.

Letzte Woche durften wir [konkretes Beispiel] einkaufen. Das war nur möglich, weil [Zahl] Menschen mitgemacht haben.

Fehlen noch [Rest] Franken. Wenn Sie mithelfen möchten, geht es hier in drei Schritten: Betrag wählen, Angaben eintragen, bestätigen.

[Button: Mithelfen]

Falls Sie schon gespendet haben: Danke, Sie müssen nichts mehr tun. Leiten Sie diese Mail gern an eine Freundin weiter.
[Name], [Verein]

[Abmelden] | [Verein, Adresse, E-Mail]

Mail 3: Dank

Betreff: Danke: Wir haben es gemeinsam geschafft

Button: Mehr erfahren

Guten Tag [Vorname]

Die Weihnachtsaktion ist zu Ende, und das Ergebnis macht uns sprachlos: [Betrag] Franken von [Anzahl] Spenderinnen und Spendern.

Damit finanzieren wir [konkrete Wirkung] bis [Zeitpunkt]. Wir schicken Ihnen im [Monat] ein kurzes Update, was daraus geworden ist.

[Button: Mehr erfahren]

Von Herzen Danke und frohe Festtage.
[Name], [Verein]

[Abmelden] | [Verein, Adresse, E-Mail]

Spendenabzug in der Mail: was Sie sagen dürfen

Viele Spender fragen, ob sie die Spende von den Steuern abziehen können. Bei der direkten Bundessteuer sind Spenden an in der Schweiz ansässige, steuerbefreite gemeinnützige Organisationen abziehbar, wenn sie im Steuerjahr zusammen mindestens 100 Franken erreichen. Der Abzug ist auf 20 Prozent des Einkommens begrenzt (Art. 33a DBG).

Das ist ein Abzug vom Einkommen, kein fester Prozentsatz zurück. Versprechen Sie deshalb in der Mail keine Rückerstattung. Für die Kantonssteuern legt jeder Kanton den Rahmen selbst fest. Verweisen Sie auf die Steuerverwaltung des Kantons Ihrer Spender und auf Ihre eigene Steuerbefreiung. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Artikel zum Spendenabzug bei Weihnachtsspenden.

Verzichten Sie ausserdem auf Gewinnspiele in der Mail. Wer Preise verlost, muss die Regeln des Geldspielgesetzes und des Kantons kennen. Mehr zur Planung lesen Sie im Artikel Weihnachtsaktion planen.

So gehen Sie vor mit WeGlow.world

Die Buttons Ihrer Mails brauchen ein Ziel. Auf WeGlow.world können Sie eine Spendenseite in drei Schritten gestalten: Betrag, persönliche Angaben, Zusammenfassung. Spender wählen zwischen einer einmaligen und einer monatlichen Spende, und die Seite funktioniert auch auf dem Handy. Gratis starten können Sie mit einem Account.

Wenn Ihre Organisation auf WeGlow.world steht, können Sie einen Dankestext hinterlegen. Er wird nach einer Spende automatisch verschickt, sobald er ausgefüllt ist. Zu welchen Zahlungsarten und in welchen Ländern das möglich ist, klären Sie bitte direkt mit uns über die Kontaktseite.

Unterstützerinnen und Unterstützer können ausserdem eine eigene Aktionsseite starten und ihren Freundeskreis einladen. Das passt gut zur Mail mit dem Zwischenstand. Die Weihnachtserlebnisse sind ein Konzept bis zum offiziellen Start. Die Kartenwand zeigt jede Karte als Umschlag an einer Schnur, mit einer Briefmarke pro Spende. Mehr dazu auf der Seite zur Kartenwand.

Häufige Fragen

Die fünf Fragen, die uns zu Weihnachtsmails an Spender am häufigsten begegnen, mit kurzen Antworten.

Darf ich Spendern ohne Einwilligung eine Weihnachtsmail schicken?

Der sichere Weg ist die vorherige Einwilligung. Das UWG nennt sie ausdrücklich. Eine Ausnahme für Kunden ist im Gesetz beschrieben, ob eine Spende darunter fällt, ist nicht bestätigt.

Wie viele Mails sind genug?

Für eine Weihnachtsaktion reichen 3 Mails in 6 Wochen: Einladung, Zwischenstand, Dank. Das ist unsere Planungsempfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.

Was muss im Mailfuss stehen?

Ein korrekter Absender mit Name und Kontakt sowie ein Abmeldelink, der kostenlos und einfach funktioniert. Beides verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG.

Was tun bei einer Abmeldung?

Nehmen Sie die Person sofort von der Liste. Eine weitere Bearbeitung gegen den ausdrücklichen Willen kann nach dem DSG eine Persönlichkeitsverletzung sein.

Kann ich in der Mail einen Steuerabzug versprechen?

Nein, nur sachlich informieren. Der Abzug hängt vom Einkommen und vom Kanton ab. Verweisen Sie auf die kantonale Steuerverwaltung.

Quellen

Weitere Ideen: Weihnachtsaktion Ideen. Bereit zum Start? Konto erstellen oder Kontakt aufnehmen. Alle Ideen im Weihnachts Hub.

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